Aktuelles
Rechtsberatung durch die Arbeiterwohlfahrt
Am 1. Juli ist ein neues Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Rechtsdienstleistungen durch Nichtanwälte zuzulassen. So können alle Berufsgruppen Rechtsdienstleitungen als Nebenleistungen anbieten. Ferner wird die unentgeltliche Rechtsberatung unter Anleitung eines Volljuristen erlaubt. Dadurch wird den Verbänden der Wohlfahrtspflege die altuistische Rechtsberatung ermöglicht. Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Kiel will für ihre Mitglieder und anderen Rechtssuchende eine kostenlose Rechtsberatung auf ehrenamtlicher Basis einrichten. Die Arbeiterwohlfahrt hat dafür u.a. in ihrer Mitgliederzeitung um ehrenamtliche Rechtsberater geworben.
Obwohl das Gesetz ausdrücklich Rechtsdienstleistungen duch Nichtanwälte zulässt, haben sich bei der Arbeiterwohlwohlfahrt in Kiel neben dem Schatzmeister des Kreisverbandes und Juristen Hans Mehrens drei Volljuristen und ein Verwaltungsexperte für Organisationsfragen zur ehrenamtlichen Mitarbeit bereit erklärt.
Das Angebot der Arbeiterwohlfahrt richtet sich an ihre Mitglieder aber auch an andere Personen, die Rechtsrat benötigen und den Gang zum Anwalt aus finanziellen oder anderen Gründen nicht gehen wollen.
Die zuberatenden Rechtsgebiete sollen nicht eingegrenzt werden. Die Arbeiterwohlfahrt geht davon aus, dass es sich in erster Linie um Rechtsberatung auf dem Gebiet des Sozialrechts, des Arbeits- und Mietrecht handeln wird.
Die Rechtsberatungen werden durchgeführt:
Im AWO-Kreisverband, Preetzer Str. 35, 24143 Kiel:
Frau Marion Büßenschütt
Beratungszeiten:
dienstags 9:00 -12:00 Uhr
donnstags 15:00 - 18:00 Uhr
Im AWO-Kinderhaus Spreeallee:
Spreeallee 76, 24111 Kiel
Herr Dr. Ulf Nissen
Termine bitte unter 0431/77570-0 erfragen
